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Auszeichnungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Hier erfahren Sie, welche Werte wir uns selbst geben, welche Zertifikate uns auszeichnen und auf welche Mitgliedschaften wir setzen. So können Sie sicher sein, dass Sie mit uns erfolgreich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Werteprogramme

​Werteprogramm der Firmen Wolfgang Scharnagl GmbH & Co. KG 
und Scharnagl Hoch- und Tiefbau GmbH im Rahmen des 
EMB-Wertemanagementsystems für die Bauwirtschaft
I. Präambel

I. Präambel

Die Firma Wolfgang Scharnagl GmbH & Co. KG und die Firma Scharnagl Hoch- und Tiefbau GmbH (Firmengruppe Scharnagl) sind traditionelle und familiengeführte Bauunternehmen in der nördlichen Oberpfalz. Als Bauunternehmen haben wir in allen Bereichen unseres unternehmerischen Handelns mit vielen Personen zu tun, mit Bauherrn, Kunden, Lieferanten , Subunternehmern, Partnern in Arbeitsgemeinschaften oder Mitbewerbern als Konkurrenten. Diese Zusammenarbeit menschlich zu gestalten, verlangt Integrität d.h. Fairness von allen Beteiligten im täglichen Umgang miteinander. Mit unserem Wertemanagementsystem wollen wir beweisen, dass bei der volks- und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit, Gewinne zu erzielen, nicht nur Gesetze, sondern auch gesellschaftliche Grenzen und moralische Werte beachtet werden können und trotzdem erfolgreiches wirtschaftliches Handeln möglich ist.

Es soll gleichsam wie ein Handbuch verlässliche Richtlinien für Mitarbeiter und Geschäftspartner aufzeigen und zum Ausdruck bringen, dass die Einhaltung der Gesetze und das menschliche und gesellschaftliche Fairplay Teil unserer unveränderbaren Unternehmensphilosophie darstellt.

Unser Wertemanagementsystem beinhaltet verschiedene Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Lieferanten, Nachunternehmern und Auftraggebern. Dies betrifft die Ablehnung wettbewerbsbeschränkender Absprachen genauso wie den ehrlichen und transparenten Umgang mit Geschenken und Zuwendungen.Ganz deutlich positionieren wir uns für Fairness im Wettbewerb und gegen jegliche Form von Korruption. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern Verlässlichkeit, Innovationsfreude und Engagement. 

Unser Anspruch ist es, durch das Zusammenspiel von Mensch, Material, Gerät und Know-how, für unsere Kunden  Bauprojekte zuverlässig, termingerecht und qualitativ hochwertig herzustellen. Der Nachhaltigkeitsgedanke liegt uns dabei besonders am Herzen. Wir versuchen die bei einzelnen Projekten gelösten Stoffe sauber zu recyceln und so weit wie möglich in den Materialkreislauf zurückzuführen. Ebenso wollen wir durch Investitionen in moderne Techniken versuchen, endliche und begrenzte Ressourcen zu schonen. Damit sorgen wir ökonomisch als auch ökologisch für einen Mehrwert bei unseren Kunden und für die Gesellschaft.  

II. Verhaltensstandards

II. Verhaltensstandards

Mit der Festlegung der folgenden Verhaltensstandards wollen wir unsere Wertevorstellungen und Grundsätze unserer Unternehmen nachprüfbar festlegen. Diese Verhaltensstandards sind Teil unserer Unternehmenskultur und für jeden unserer Mitarbeiter bindend. Anderer­seits bedürfen diese Verhaltensstandards wie jedes gelebte Werteprogramm der ständigen Überprüfung, Diskussion und gegebenenfalls Ergänzung.

1. Rechts- und Gesetzestreue
Als Akteur der deutschen Baubranche ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns an die einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften halten. Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat Einfluss auf unser Verhältnis zu Vertragspartnern und auf den Schutz unserer Mitarbeiter. Daneben wird unser gesamtunternehmerisches Handeln durch die Vorschriften des Strafgesetzbuches und der einschlägigen Nebengesetze bestimmt. In Bezug auf unsere Vertragspartner halten wir uns an das Regelwerk der VOB. Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen ist für uns die VOB Teil A maßgebend. Bei der Ausführung von Bauleistungen halten wir uns an die VOB Teil B. Durch die Einhaltung der technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der VOB Teil C sorgen wir für die fachgerechte Ausführung unserer Arbeit. Selbstverständlich halten wir uns auch an die Rechtsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Erfolg unserer Unternehmen steht und fällt mit seinen Mitarbeitern. Deshalb ist die Einhaltung sämtlicher Gesetze, die zum Schutz jener dienen, elementar. Maßgebend sind für uns die Arbeitsgesetze und die Unfallverhütungsvorschriften. Durch unseren grenznahen Standort ist es für uns ebenso wichtig, die einschlägigen gesetzlichen Normen zu kennen, um ausländische Arbeitskräfte beschäftigen zu dürfen.

Unsere Unternehmen stehen für Fairness im Wettbewerb. Deswegen sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, die Vorteilsgewährung und Bestechung sowie Betrug und Untreue absolut tabu. In Bezug auf mögliche Kooperationen mit Wettbewerbern werden die Regelungen des Kartellrechts beachtet. Korruption und Geldwäsche, in welcher Form auch immer, lehnen wir strikt ab. Geschäftspartner, ob öffentlich oder privat, erhalten weder Geldzahlungen noch Geschenke oder sonstige Zuwendungen für die Vergabe oder Abwicklung eines Auftrages. Wir halten uns hier an die eng gesteckten Grenzen des Gesetzgebers. Selbiges gilt auch für Zuwendungen jeglicher Art an unsere Mitarbeiter. Transparenz und Ehrlichkeit sind uns hier besonders wichtig und werden auch eingefordert. Zuwendungen haben in jedem Fall ohne jede Gegenleistung zu erfolgen und bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten. Hier verfolgen wir den Grundsatz der Angemessenheit. Die Entgegennahme von Bargeld oder teuren Geschenken sind gänzlich verboten.   Zuwiderhandlungen führen zu disziplinarischen Maßnahmen – bis hin zur Kündigung. 

2. Mitarbeiter
Jeder einzelne ist aufgefordert, die verpflichtenden Werte einzuhalten und im täglichen Handeln umzusetzen. Es ist uns  wichtig, mit allen unseren Mitarbeitern fair und respektvoll umzugehen. Diese Einstellung erwarten wir auch im Umgang untereinander. Wir haben eine Nulltoleranzlinie bezüglich Diskriminierung. Jegliche Formen von physischem, sexuellen, psychischen oder verbalen Missbrauch werden abgelehnt. Jeder Mitarbeiter hat unabhängig seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Alters, seiner religiösen Zugehörigkeit, seiner sexuellen Orientierung oder einer wie auch immer gearteten Behinderung den gleichen Stellenwert.  Für uns ist es selbstverständlich, unsere Mitarbeiter sozial- uns leistungsgerecht zu entlohnen. Wir halten uns an die Rahmen- und Entgelttarife im Bauhauptgewerbe. Wir bieten die Möglichkeit der betriebliche Altersvorsorge an. Darüber hinaus erhält jeder Mitarbeiter die gleichwertige Chance sich beruflich weiterzuentwickeln. Deshalb bieten wir in allen Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.  

Die Meinung unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Deswegen stehen wir für Meinungsfreiheit ein. Wir sehen es als unsere Pflicht an, Mitarbeitern und ihre Interessensvertretern von allen sie beeinflussenden Unternehmensentscheidungen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls in die Entscheidungen mit einzubeziehen. Unabhängig rechtlicher Bestimmungen hat der Schutz von Leib und Leben unserer Mitarbeiter größte Bedeutung. Die Abwehr von möglichen Gefahren in allen Bereichen des Unternehmens sind wichtiger Bestandteil unserer täglicher Arbeit. Sämtliche arbeitsrechtliche Belange werden nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz fair und ausgewogen getroffen. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Mitarbeitern Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Loyalität und Ehrlichkeit. Diese Eigenschaften werden honoriert und gefördert.

3. Firmeninteressen  und Geschäftsgeheimnisse
Wir erwarten von unseren Kunden, Nachunternehmern, Lieferanten und auch von unseren Mitarbeitern eigenes oder fremdes Eigentum zu respektieren und gegebenenfalls zu schützen. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Firmeneigentum unerlaubt für private oder für eigene gewerbliche Zwecke zu nutzen. Dies gilt auch für firmeneigenes oder kundeneigenes Material. Gelegentliche Nutzung von firmeneigenen Maschinen, Geräten und Werkzeugen für private Zwecke sind mit Zustimmung der Geschäftsleitung erlaubt und zu dokumentieren.  Die steuerlichen und gesetzlichen Vorschriften sind dabei einzuhalten. Wir bewahren die Geschäftsgeheimnisse unserer Partner und erwarten dies im Gegenzug. Beim Schutz sensibler Daten halten wir uns an die Datenschutz-Grundverordnung.

4. Verhalten zu Vertragspartnern

Ob Bauherr, Kunde oder Lieferant, Nachunternehmer oder Arbeitsgemeinschaftspartner, unser Ziel ist jeweils eine langfristige Beziehung zu unseren Vertragspartnern. Grundvoraussetzung hierfür ist ein partnerschaftlicher Umgang, der auf Fairness und Integrität beruht. Deshalb garantieren wir eine faire Vertragsgestaltung und unsere Vertragstreue. Unser Ziel ist es, Projekte mit einen angemessenen Preis-Leistungsverhältnis, termingerecht und mit bestmöglicher Qualität zu erstellen. Wir stehen für Ehrlichkeit während der kompletten Leistungserbringung. Unsere Kunden können sich auf unsere Zuverlässigkeit vom Beginn der Arbeiten bis zu etwaigen Gewährleistungen verlassen. Gleiches erwarten wir auch umgekehrt von unseren Geschäftspartnern uns gegenüber.

5. Umweltschutz
Der Klima- und Umweltschutz hat für uns einen wichtigen Stellenwert. Als familiengeführtes Unternehmen sehen wir es als unsere Pflicht, in Hinblick auf künftige Generationen, einen Beitrag zum Erhalt unserer Natur zu leisten. Als Unternehmen der Baubranche haben wir eine bedeutende Rolle bei der Realisierung einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Entwicklung unserer Infrastruktur. Unser tägliches Tun wird maßgebend davon bestimmt, den Boden, die Luft und das Wasser reinzuhalten. Wir versuchen Bauabfälle nahezu vollständig wieder zu verwerten und damit im Stoffkreislauf zu halten. Aus Überzeugung investieren wir in neue Techniken, adaptieren fortschrittliche Verfahren und verschließen uns nicht vor der Entwicklung neuer Werkstoffe. Unsere Arbeitsabläufe in allen Unternehmensteilen werden sorgfältig und vorausschauend geplant, um neben der ökonomischen, auch die ökologische Zielsetzung zu erreichen. Jeder Mitarbeiter ist gefordert, mit den Betriebsmitteln und mit den Roh- und Baustoffen sorgsam umzugehen. Die Verschwendung oder Missachtung endlicher Ressourcen wird nicht toleriert. Dem Schutz unserer Umwelt geben wir nicht nur unternehmensintern vor, sondern erwarten dies auch von unseren Partnern. 

6. Soziale Verantwortung
Als familiengeführtes und regional verbundenes Bauunternehmen sind wir auch bestrebt das gesellschaftliche Zusammenleben zu fördern. Für uns ist es selbstverständlich mit Spenden und Sponsoring an örtliche Vereine und gemeinnützige Institutionen zur gesellschaftlichen Vielfalt beizutragen. Dies erfolgt zu jederzeit transparent. Wir vermeiden jegliche Art von Spenden und Sponsoring die im Widerspruch zu unseren Verhaltensstandards stehen. Die Zukunft birgt eine Vielzahl von Herausforderungen für die Gesellschaft. Wir sind hier unserer Verantwortung bewusst und sehen uns als kleinen Baustein verschiedener Lösungsansätze, die die Gesellschaft für zukünftige Generationen voranbringt.
III. Werteprogramm ist Chefsache

III. Werteprogramm ist Chefsache

Die Durchsetzung eines Werteprogramms bei allen Mitarbeitern setzt voraus, dass die Verantwortung für das Programm und die Durchsetzung bei der Unternehmensleitung liegt. Gerade in Familienunternehmen wie den unsrigen haben die Firmenchefs Vorbildfunktion. In ethischen Konfliktsituationen müssen Entscheidungen von der Unternehmensleitung unter Einbindung der betroffenen Mitarbeiter und der Beachtung der Ziele unseres Wertemanagementsystems getroffen werden.

IV. Umsetzung der Verhaltenstandards

IV. Umsetzung der Verhaltenstandards

Die Verhaltensstandards sind von einem Ausschuss in unseren Unternehmen erarbeitet worden. Der Ausschuss ist besetzt mit einem Geschäftsführer und mit Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen. Dieser Ausschuss tagt regelmäßig und überprüft, kommuniziert und entwickelt das Werteprogramm aktiv. Die Verhaltensstandards gelten für die gesamten Unternehmen der SCHARNAGL-Firmengruppe und damit auch für sämtliche Mitarbeiter. Die Verhaltensstandards werden durch Arbeitsanweisungen Bestandteil der Arbeitsverträge. Verstöße gegen die Verhaltens-standards werden sanktioniert und führen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen – bis hin zur fristlosen Kündigung. 

Sämtliche Mitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle mit anderen Unternehmen, in denen von ihren Mitarbeitern Verstöße gegen dieses Werteprogramm gefordert werden, sofort der Geschäftsführung zu melden. Die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter in Führungspositionen werden bei Vertrags-verhandlungen auf die Verhaltensstandards dieses Werteprogramms hinweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Vertragspartner anregen. Verstöße gegen die Verhaltensstandards können zu Vertragskündigungen führen, soweit dies im rechtlichen Rahmen möglich ist. Die Mitarbeiter werden durch interne und externe Schulungen auf die einzuhaltenden Rechts-vorschriften qualifiziert. Das E-Learning-Programm des EMB Bau e.V. ist für Mitarbeiter in risikosensiblen Tätigkeitsbereichen verpflichtend zu absolvieren. 

Durch Kontrollmechanismen soll die Überprüfung sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter die Verhaltensstandards des Werteprogramms tatsächlich einhalten. So finden regelmäßige sogenannte Soll- Ist- Vergleiche für die Baustellen statt. Bei denen insbesondere eine Plausibilitätsprüfung der tatsächlich erbrachten Leistungen und Leistungsmeldungen der Bauleiter sowie der abgerechneten Leistungen von Nachunternehmern und von Lieferanten erfolgt. Die Rechnungsprüfungsabteilung sowie die Innenrevision sind ebenfalls verpflichtet, Auffälligkeiten und Ungereimtheiten in das Meldewesen der Geschäftsleitung einfließen zu lassen. Wir unterwerfen uns außerdem der regelmäßigen externen Kontrolle durch den EthikManagement der Bauwirtschaft e.V. 

Zertifikate

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Mitgliedschaften

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